Theorie der Steuer
Von Pierre-Joseph Proudhon. Herausgegeben und übersetzt aus dem Französischen von Lutz Roemheld, eingeleitet von Dirk Löhr.
Marburg: Metropolis Verlag, 2012. Broschur, 358 Seiten. ISBN 978-3895189050.
Beschreibung:
Pierre-Joseph Proudhon (1809 - 1865) hat seine "Theorie der Steuer" 1860 als Preisschrift für einen Wettbewerb eingereicht, den der Staatsrat des schweizerischen Kantons Waadt ausgeschrieben hatte.
In diesem wissenschaftlich und politisch ausgerichteten Werk erörtert er die Vorstellung von Steuer als einem am Äquivalenzprinzip orientierten Tausch zwischen dem Leistungsanbieter Staat und dem Leistungsnachfrager Steuerzahler. Darüber hinaus trägt er Gedanken zu einer Steuerreform vor mit dem Ziel möglichst ausgeglichener Vermögensverhältnisse als entscheidendem Beitrag zur Entwicklung einer auf das Prinzip der Gegenseitigkeit gegründeten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.
Mit seiner "Théorie de l'impôt" "begründet" Proudhon ein neuartiges "steuerpolitisches Dogma", das "für die weitere steuerpolitische Diskussion durchaus wegweisend" sein kann (Dirk Löhr).
Vorwort [13]
Editorische Notiz [15]
Einführung von Dirk Löhr [17]
An die Demokraten des Kantons Waadt [27]
THEORIE DER STEUER [31]
ERSTES KAPITEL: DIE STEUER VOR DEM HEUTIGEN RECHT [35]
Gesellschaftlicher Dualismus: Notwendigkeit und freier Wille; Staat und Individuum [35]. – Die ursprüngliche, notwendige Verfassung des Staates und der Steuer: Einfluss des freien Willens auf diese Verfassung. Ursprung des göttlichen Rechts [36]. – Philosophische Erklärung des göttlichen Rechts und der Sklaverei: Erziehung der Massen [37]. – Historische
Zeugnisse: die Steuer gemäß der Bibel [38] – Die Steuer in der heidnischen Gesellschaft [41] – Die Steuer während des Mittelalters [43] – Aus Interesse an der Steuer ergreifen die Könige die Initiative zur Befreiung [45] – Die Steuer, ersonnen als Mittel gegen den Müßiggang des Volkes [47] – Die Generalstände: Ihre Vorstellungen in Sachen Steuer, ihr Einfluss [48] – Wirkung der Steuer auf die Massen: Während das einfache Volk (la plèbe) zivilisiert wird, verkommt die Aristokratie [51] – Über steuerliche Verfahrensweisen unter der Herrschaft des göttlichen Rechts. Verwendung der Steuereinnahmen [53] – Darüber, dass das göttliche Recht in Sachen Steuer zwar in der Theorie, aber nicht in der Praxis
abgeschafft worden ist [57].
ZWEITES KAPITEL: DIE STEUER NACH DEM HEUTIGEN RECHT [61]
BESTIMMUNG DER GRUNDSÄTZE IN SACHEN STEUER [61]
§ 1. – Vom Wesen der Steuer [63]
Die Steuer ist kein Tribut, kein Zins, keine Miete, keine Gebühr, keine Opfergabe und auch keine Versicherungsprämie [63] – Definition der Steuer. Die Steuer ist ein Tausch: Erster Grundsatz [66] – Der Staat leistet seine Dienste zum Selbstkostenpreis: Zweiter Grundsatz [69] – Die Dienstleistungen des Staates müssen fortgesetzt Nutzen erbringen: Dritter Grundsatz [74] – Vorurteile des Volkes gegen Staatsausgaben [77].
§ 2. – Steuerbemessungsgrundlagen [82]
Die Schwierigkeit, die unter dem heutigen Recht die Fragen aufwerfen, welche die Festsetzung der Steuer betreffen, ihre Bemessungsgrundlage, ihren Betrag und ihre Erhebung [82] – Das Verhältnis zwischen Staat und Freiheit nach heutigem Recht [88] – Bestimmung der Aufgaben, Zuständigkeiten und Vorrechte des Staates nach heutigem Recht [91] – Anwendung der vorangehenden Grundsätze auf die Theorie der Steuer. Kritik am Kongress von Lausanne [93] – Regeln für die Bemessungsgrundlage, Aufteilung und Einziehung der Steuer [98].
§ 3. – Steuerquote. Fiskalische Maxime [103
Regeln, die bezüglich der Quotität der Steuer zu befolgen sind. Erste Regel: Fixierung einer Obergrenze [106] – Zweite Regel: Genaue Bestimmung und Dezentralisierung der staatlichen Dienstleistungen [107] – Dritte Regel: Keine Anleihen! [117] – Vierte Regel: Beendigung des Kriegszustandes [118] – Fünfte Regel: Abschaffung der Dotationen, Zivillisten, Ruhegehälter, Pensionen und jeglicher Ausgabe, die nur Prachtliebe und Privilegien befriedigt – Bemerkung zum staatlichen Unterrichtswesen in Frankreich und den Vereinigten Staaten [119] – Sechste Regel: Öffentlichkeit und Kontrolle [122].
DRITTES KAPITEL: VON DER VERTEILUNG DER STEUER –ANWENDUNG DER IM VORANGEHENDEN KAPITEL DARGELEGTEN GRUNDSÄTZE UND REGELN [127]
DIE SCHWIERIGKEIT DES PROBLEMS DER VERTEILUNG DER STEUER IN EINER GESELLSCHAFT, DIE ZUGLEICH GERECHT UND FREI SEIN WILL [127]
§ 1. – Über die Gleichheit und die Verhältnismäßigkeit der Steuer [128] Wie die Personensteuer sich in eine Realsteuer umwandelt [128] – Wie, indem der Beitrag zu den Kosten des Staates in Bezug auf die Person und im Verhältnis zu ihrem Vermögen geleistet wird, die Steuer, ursprünglich gleich, proportional wird [131].
§ 2. – Anwendung des Gesetzes der Verhältnismäßigkeit. Kritik an den gebräuchlichsten Formen der Steuer [135] Kritik an der Naturalabgabe [137] – Kritik an der Grundsteuer [146] – Kritik an der Personal- und Wohnraumsteuer [150] – Kritik an der Luxussteuer [153] – Kritik an der Tür- und Fenstersteuer [159] – Kritik an der Gewerbesteuer [160] – Kritik an der Schenkungs- und Erbschaftsteuer [160] – Kritik an der entgeltlichen Verkehr- und Stempelsteuer [171] – Kritik an der Verbrauchsteuer – Gemeindesteuer, Zoll [172].
§ 3. – Allen diesen Steuern gemeinsame Nachteile – Eingehendere Untersuchung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit: wie er sich gegen die Armen wendet [176] Kritik an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit [180] – Ein Phänomen des Widerspruches in der Steuer [185].
VIERTES KAPITEL: REFORMVORHABEN [191]
§ 1. – Über die progressive Steuer [191]
§ 2. – Über die Kapitalsteuer [203]
§ 3. – Einkommensteuer [217]
§ 4. – Steuer auf die Grundrente [222]
FÜNFTES KAPITEL: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE EINER STEUERREFORM IN DER HEUTIGEN GESELLSCHAFT [233]
§ 1. – Was die Steuer in der heutigen Gesellschaft sein muss [233]
§ 2. – Davon, dass der Steuerausgleich ein unlösbares Problem ist [235]
§ 3. – Davon, dass die Einheitlichkeit der Steuer die schlechteste aller Reformen wäre [237]
§ 4. – Erster Blick auf die Wahrheit in Sachen „Steuer“ [240]
§ 5. – Fixierung einer Obergrenze [242]
§ 6. – Dezentralisierung der Regierung [245]
§ 7. – Ausstattung des Staates [251]
§ 8. – Organisation der öffentlichen Dienstleistungen [259]
§ 9. – Fakultative Steuern [279]
§ 10. – Allgemeine Zusammenfassung [286]
§ 11. – Eine Bemerkung zur Steuer im Kanton Waadt [290]
ANHANG I
ANMERKUNGEN [295]
A. Definition der Steuer [295]
B. Definition der Steuer [296]
C. Die Ausgaben des Staates sind die Gemeinkosten der Gesellschaft [298]
D. Die Freiheit und der Staat [301]
E. Gegensatz zwischen der Vernunft von Gruppen und der Vernunft einzelner Menschen [302]
F. Einfluss der Zirkulation auf die Steuer. [302]
G. Haushaltsstatistik [307]
H. Über die Finanzordnung des Kaiserreichs Frankreich [307]
I. Öffentliche Schulden; Armeen [314]
J. Finanzbuchführung [316]
K. Regeln für die Einführung von Steuern [317]
L. Zentralisierung [319]
M. Kriegsdienst [320]
N. Personalsteuer [321]
O. Gewerbesteuern [322]
P. Ungleichheit der Steuer [323]
Q. Auf wem lastet die Grundsteuer? [327]
R. Progressive Steuer [328]
S. Definition der Rente [329]
T. Synonymie von Arbeit und Sklaverei [331]
U. Öffentlicher Kredit [332]
V. Gebäude, Mieten [333]
(W fehlt in allen Ausgaben – L.R.)
X. Gemeindeabgaben [335]
ANHANG II
ANMERKUNGEN ZUM BERICHT VON HERRN CHERBULIEZ [339]
ANHANG III
ÜBERSETZUNG LATEINISCHER ZITATE [351]
REGISTER [353]
Aus dem Vorwort
"Pierre-Joseph Proudhon (1809 – 1865) hat seine „Theorie der Steuer“ 1860 als Preisschrift für einen Wettbewerb eingereicht, den der Staatsrat des schweizerischen Kantons Waadt zu diesem Thema ausgeschrieben hatte; 1861 hat er dafür ein Preisgeld von 1 000 Franken erhalten. Im gleichen Jahr hat er den Inhalt dieser Schrift als Buch unter dem Titel „Théorie de l’Impôt“ in Brüssel veröffentlicht, wo er von 1858 – 1862 im Exil lebte; ebenfalls 1861 ist eine Ausgabe der „Théorie“ in Paris erschienen.
Ein Merkmal dieses Werkes besteht darin, daß es – der waadtländischen Bürgerschaft gewidmet – wissenschaftliche mit politischen Gesichtspunkten verknüpft. So erörtert Proudhon etwa in Verbindung mit seiner Steuertheorie auch Möglichkeiten einer Steuerreform im Hinblick auf das Ziel ausgeglichener Vermögensverhältnisse als Beitrag zur Entwicklung einer auf das Prinzip der Gegenseitigkeit gegründeten, föderativ organisierten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Insofern läßt sich dieses Alterswerk in der Tat als Ausdruck einer „praktischen Philosophie“ verstehen, wie die Reihe benannt ist, in der die oben erwähnte Pariser Ausgabe der „Théorie de l’Impôt“ erschienen ist. (. . .)"
Lutz Roemheld